188 m² Gewerbefläche in zentraler Lage - Fitnessstudio-Nutzung bereits genehmigt!
Objektart
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Objektdaten
Informationen
Ausstattung
Details
Zur Vermietung steht eine attraktive, vielseitig nutzbare Gewerbefläche im Erdgeschoss in einem bestehenden Geschäftshaus mit weiteren Gewerbeeinheiten und gemeinschaftlich genutzten Kundenparkplätzen.
Die Räumlichkeiten wurden bisher als Getränkemarkt genutzt. Für die Umnutzung zu einem Fitnessstudio wurde zwischenzeitlich eine baurechtliche Genehmigung erteilt.
Damit bietet die Immobilie insbesondere Interessenten aus der Fitness- und Gesundheitsbranche eine interessante Ausgangssituation, um ein eigenes Geschäftskonzept zu verwirklichen.
Die großzügige, weitgehend offen gestaltete Hauptfläche ermöglicht eine flexible Raumaufteilung und individuelle Einrichtung. Der Zugang erfolgt über einen separaten Eingang von der Schulstraße.
Eine längerfristige Vermietung wird bevorzugt. Individuelle Vereinbarungen zur Mietlaufzeit sowie zur Herrichtung der Räumlichkeiten sind nach Absprache möglich.
Die Fläche eignet sich besonders für Betreiber mit einem langfristig angelegten und wirtschaftlich tragfähigen Geschäftskonzept.
Bei konkretem Mietinteresse bitten wir um eine kurze Vorstellung des geplanten Unternehmens beziehungsweise Nutzungskonzepts. Ein geeigneter Bonitäts- und Finanzierungsnachweis wird im Rahmen der Mieterauswahl vorausgesetzt.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
- Großzügige Hauptnutzfläche von ca. 176 m²
- Separate Damen- und Herren-WCs mit zusammen ca. 8,6 m²
- Zusätzlicher Abstellraum mit ca. 3,5 m²
- Ebenerdige Gewerbeeinheit im Erdgeschoss
- Eigener Eingang von der Schulstraße
- Vorhandene Schaufensterflächen
- Kundenparkplätze zur gemeinschaftlichen Nutzung
- Individuelle Anpassung und Ausstattung nach Vereinbarung möglich
Die Gesamtfläche gemäß vorliegendem Nutzungsänderungsplan beträgt rund 188 m².
Ein besonderer Vorteil dieser Immobilie ist die bereits genehmigte Nutzungsänderung von einem ehemaligen Getränkemarkt zu einem Fitnessstudio.
Die Genehmigungsplanung sieht ein Fitnessstudio ohne dauerhafte Personalbesetzung vor. Reinigungs- und Servicepersonal ist dabei lediglich zeitweise vor Ort vorgesehen.
Für Interessenten, die ein entsprechendes Fitnesskonzept realisieren möchten, besteht damit bereits eine wichtige baurechtliche Grundlage.
Die konkrete Umsetzung, gegebenenfalls erforderliche bauliche Anpassungen sowie weitere betriebsbezogene Genehmigungen sind vom zukünftigen Mieter zu prüfen und mit dem Vermieter abzustimmen.
Neben der genehmigten Fitnessstudio-Nutzung sind gegebenenfalls auch andere gewerbliche Konzepte denkbar, beispielsweise aus den Bereichen Sport, Gesundheit, Dienstleistung oder Einzelhandel.
Abweichende Nutzungen stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen behördlichen Genehmigungen und der Zustimmung des Vermieters.
Die Gewerbefläche befindet sich in 83119 Obing im Landkreis Traunstein.
Durch die Lage im bestehenden Geschäftshaus und die benachbarten Gewerbeeinheiten ergeben sich gute Voraussetzungen für einen kundenorientierten Betrieb.
Gemeinschaftlich nutzbare Kundenstellplätze stehen am Objekt zur Verfügung. Eine feste Zuordnung einzelner Stellplätze zur Mieteinheit besteht nicht.
Haftung:
Die von uns gemachten Informationen zu Objekt, Plänen und Unterlagen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Ein Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
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Als Immobilienmaklerunternehmen ist UM Immobilien gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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